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Was tun, wenn der Schornsteinfeger den Kaminofen nicht abnimmt?

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Was tun, wenn der Schornsteinfeger den Kaminofen nicht abnimmt

Es gibt Situationen, in denen der Schornsteinfeger den Kaminofen nicht abnimmt und Ihnen folglich keinen Feuerstättenbescheid ausstellt. Das heißt, Sie dürfen den Kaminofen nicht betreiben!

Tun Sie dies dennoch, drohen empfindliche Strafen!

Was Sie tun können, damit der Schornsteinfeger den Kaminofen bei der Nachprüfung abnimmt, sodass Sie diesen betreiben können, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Aus welchen Gründen wird der Kaminofen nicht abgenommen?

Beim Prüfungstermin schaut sich der Bezirksschornsteinfeger sowohl den Kaminofen als auch das Rauchrohr und den Schornstein an. Treten dort Ungereimtheiten auf, wird er Ihnen den für die Feuerung notwendigen Bescheid nicht ausstellen.

Häufige Gründe, weshalb der Schornsteinfeger den Bescheid nicht ausstellt, sind:

  • Montagefehler
  • Anschlussfehler
  • alter Schornstein mit zu geringer Zugleistung
  • Kaminofen, der in Deutschland nicht zugelassen ist
  • nicht ausreichend Platz zu brennbaren Gegenständen und dem Mauerwerk

Sie können diese Fehler natürlich entsprechend beheben. Bei einigen ist der Aufwand gering, bei anderen sehr groß. Definitiv ärgerlich ist es jedoch, wenn der Kaminofen aus dem Grund nicht abgenommen wird, weil er nicht der in Deutschland zugelassenen Norm entspricht. Wenn Sie sich also beispielsweise dazu entscheiden, einen Kamin im Ausland zu kaufen, weil das gewünschte Modell dort deutlich günstiger angeboten wird, informieren Sie sich vor dem Kauf, ob alle in Deutschland geltenden Normen eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich einen nicht abgenommenen Kaminofen dennoch betreibe?

In diesem Fall drohen empfindliche Strafen, denn es ist verboten, den Kaminofen ohne gültigen Bescheid zu betreiben. Abgesehen davon haben Sie keinerlei Versicherungsschutz. Brennt Ihnen also beispielsweise aufgrund eines Anschlussfehlers des Kamins das Haus ab, wird die Versicherung den entstandenen Schaden nicht übernehmen. Hinzu kommt, dass dieses Fehlerverhalten bestraft wird. Sie setzen schließlich nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre gesamte Familie einem hohen Risiko aus.

Wenn das zuständige Bauordnungsamt feststellt, dass Sie einen Kamin ohne gültigen Bescheid betreiben, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, kann dies bis zu 5.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Da ist eine offizielle Anmeldung doch deutlich günstiger.

Abgesehen von der Strafe müssen Sie davon ausgehen, dass der Bezirksschornsteinfeger den Kaminofen stilllegt. Diese Stilllegung gilt zumindest solange, bis eine offizielle Abnahme erfolgt, der Kaminofen also als frei von Mängeln eingeschätzt wurde.

Was kann ich tun, wenn der Kaminofen nicht abgenommen wurde?

Stellt der Bezirksschornsteinfeger bei seiner Überprüfung Mängel fest, müssen Sie diese beheben. Normalerweise können Sie dies im Rahmen einer Nachfrist erledigen. Andernfalls halten Sie nie einen positiven Bescheid in den Händen.

Sollten Sie also noch nie zuvor einen Kaminofen angeschlossen und in Betrieb genommen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Kaminbauer zu wenden. Das kostet Sie zwar einige Euro extra, aber Sie müssen nicht zittern, ob der Schornsteinfeger Ihnen den Bescheid auch wirklich aushändigt. Außerdem kann es mitunter teurer werden, wenn der Bezirksschornsteinfeger mehrmals bei Ihnen vorbeischauen muss.

Installieren Sie den Ofen selbst und der Schornsteinfeger stellt Mängel fest, wird er Ihnen eine sogenannte Mängelliste überreichen. Diese enthält alle Punkte, die vor einer erneuten Prüfung zu beheben sind.

Einige Mängel lassen sich leicht beheben

Bestehen die Mängel lediglich darin, dass der Kaminofen zu nahe an der Wand steht oder kein feuerfester Boden vorhanden ist, lassen sich diese Dinge sehr leicht beheben. Auch austretendes Rauch oder einen Montagefehler können Sie mit wenig Aufwand – und vor allem ohne zusätzliche Kosten zu verursachen – beheben.

In manchen Fällen kann es teuer werden

Jedoch gibt es auch Mängel, die Sie teuer zu stehen kommen können. Stellt der Schornsteinfeger bei seiner Überprüfung beispielsweise fest, dass der verwendete Schornstein für den gewünschten Zweck nicht geeignet ist, müssen Sie theoretisch einen neuen Schornstein errichten.

Deshalb sollten Sie bereits vor dem Bau des Kaminofens einen Termin mit dem Bezirksschornsteinfeger vereinbaren. Dies hat den Vorteil, dass er sich vorher alle Gegebenheiten anschauen und entscheiden kann, ob ein neuer Schornstein notwendig ist oder nicht. Auf diese Weise lassen sich auch andere Probleme bereits im Vorfeld aus der Welt schaffen.