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Kaminofen: Abnahme und Prüfung durch den Schornsteinfeger

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Kaminofen: Abnahme und Prüfung durch den Schornsteinfeger

Zwar können Sie den Kaminofen selbst installieren. Jedoch dürfen Sie ihn erst verwenden, wenn er durch den zuständigen Schornsteinfeger geprüft wurde. Der Schornsteinfeger stellt Ihnen dann einen Bescheid aus, der Sie dazu berechtigt, den Kaminofen zu beheizen.

Wie die Abnahme und Prüfung durch den Schornsteinfeger abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Muss ich den Kaminofen durch einen Schornsteinfeger abnehmen lassen?

Ja, es handelt sich hierbei nicht um eine Kannbestimmung, sondern um eine gesetzliche Pflicht. Das bedeutet, Sie dürfen den Kamin keinesfalls betreiben, wenn der Schornsteinfeger Ihnen nicht sein schriftliches Einverständnis hierfür erteilt hat.

Allerdings gelten in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Welche für Sie zutrifft, entnehmen Sie der jeweiligen Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes.

Achtung

Die Abnahme darf nicht durch einen herkömmlichen Schornsteinfeger erfolgen. Zuständig ist der Bezirksschornsteinfeger, der Schornsteinfegermeister ist.

Es kann also sein, dass zum regelmäßigen Kehren des Kamins ein anderer Schornsteinfeger bei Ihnen vorbei schaut.

Warum muss der Schornsteinfeger den Kaminofen abnehmen?

Ein Kaminofen ist eine Feuerstätte, die mit Holz oder Kohle betrieben wird. Entsprechend besteht hier ein hohes Risiko für Brände und andere Sicherheitsmängel. So kann es beispielsweise durch einen nicht funktionierenden Schornstein passieren, dass sich im Wohnraum gefährlicher Rauch entwickelt, der für Sie und Ihre ganze Familie zur Lebensgefahr wird. Und das möchten Sie mit Sicherheit vermeiden!

Abgesehen davon wird Ihnen auch keine Versicherung einen Schaden bezahlen, wenn der Kamin nicht ordnungsgemäß durch den Schornsteinfeger abgenommen wurde.

Was überprüft der Schornsteinfeger, wenn er den Kamin abnimmt?

Im Rahmen der Prüfung begutachtet der Bezirksschornsteinfeger unter anderem Folgendes:

  1. Verfügt der Ofen über eine ausreichende Versorgung mit Frischluft, entweder durch einen großen Raum oder durch Luft von außen?
  2. Haben Sie beim Aufbauen des Kamins alle wichtigen Abstände eingehalten, beispielsweise zum Mauerwerk und zu brennbaren Gegenständen?
  3. Steht der Kamin auf einem feuerfesten Untergrund?
  4. Ist der Kaminofen dicht oder tritt eventuell Rauch hervor?
  5. Verursacht der Kaminofen möglicherweise eine sogenannte Durchfeuchtung des Schornsteins?
  6. Hat der Schornstein ausreichend Zug, sodass alle Abgase zuverlässig abgeleitet werden?

Wie teuer ist die Abnahme des Kaminofens durch den Bezirksschornsteinfeger?

Die Preise für die Abnahme der Feuerstätte können von Bundesland zu Bundesland erheblich variieren. Vor allem in den neuen Bundesländern gibt es Bezirke, in denen lediglich ca. 40 Euro anfallen. In den alten Bundesländern kann es schon einmal bis zu 160 Euro kosten, einen Kaminofen abnehmen zu lassen.

Grundsätzlich werden eine Überprüfung sowie die Ausstellung des Bescheides in Rechnung gestellt.

Auch nach der Abnahme ist eine regelmäßige Überprüfung durch den Schornsteinfeger Pflicht

Die Brandgefahr und das allgemeine Sicherheitsrisiko werden natürlich nicht weniger, nur weil der Schornsteinfeger den Kaminofen abgenommen hat. Im Gegenteil: Im Laufe der Jahre, in denen der Ofen betrieben wird, kann sich das Risiko sogar deutlich erhöhen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Kaminofen regelmäßig durch den Schornsteinfeger prüfen lassen. Auch dies ist im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Grundsätzlich schaut sich der Schornsteinfeger bei der regulären Prüfung immer den Schornstein, die Rauchrohre und den Kaminofen an. Diese Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger. Sie müssen sich also nicht an den Bezirksschornsteinfeger wenden.

Ist Ihr Kaminofen einmal registriert, wird der Schornsteinfeger sich bezüglich eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen. Normalerweise müssen Sie sich hierum nicht kümmern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen jedoch, mit dem Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen, wenn Sie das Gefühl haben, vergessen worden zu sein.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Wenn Sie einen Kaminofen betreiben, wird der Schornsteinfeger in der Regel zweimal jährlich bei Ihnen vorbeischauen, und zwar einmal vor und einmal nach der Heizperiode.

Bei sehr alten Kaminen oder in Sonderfällen kann es sogar sein, dass der Schornsteinfeger bis zu viermal pro Jahr nach dem Rechten schaut.