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Austauschpflicht für Kaminofenbesitzer

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Austauschpflicht für Kaminofenbesitzer

Wenn Sie einen alten Kaminofen betreiben, kann es sein, dass Sie diesen austauschen müssen. Das ist dann der Fall, wenn der Ofen die seit Januar 2018 geltenden Grenzwerte für Abgase überschreitet.

Das Ziel ist es, den vermehrten Schadstoffausstoß alter Öfen zu minimieren und mehr Öfen zu verwenden, die einen deutlich geringeren Emissionsausstoß verursachen. Dies kommt letztendlich dem Umweltschutz zugute.

Welche Grenzwerte gelten?

Seit dem 1. Januar 2018 liegt der Grenzwert bei 0,15 g Staub und 4 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Da Kamin- und Kachelöfen, die in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1984 gebaut wurden, diese Grenzwerte in der Regel nicht einhalten konnten, mussten diese ausgetauscht werden.

Wer einen Kaminofen besitzt, der in diese Altersklasse fällt, muss einen Nachweis darüber erbringen, dass die geltenden Grenzwerte nicht überschritten werden. Es muss sich um einen Nachweis des Herstellers handeln.

Alternativ kann der Schornsteinfeger eine Schadstoffmessung vornehmen, um die tatsächliche Belastung zu ermitteln.

Um die Emissionen auch in Zukunft weiter zu verringern, gelten auch für Öfen mit jüngeren Baujahren entsprechende Fristen.

  • Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren 1985 bis 1994

Austausch bis zum 31.12.2020

  • Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren 1995 bis Ende März 2010

Austausch bis zum 31.12.2024

Darf ich meinen Kaminofen behalten?

Ob Ihr Kaminofen von der Austauschpflicht betroffen ist, finden Sie am ehesten heraus, indem Sie sich die Datenbank des HKI anschauen. Dort finden Sie eine Auflistung mit allen gängigen Kaminofenmodellen und können sich informieren, welche Grenzwerte Ihr Kaminofen erreicht.

Um die Datenbank zu nutzen, müssen Sie im ersten Schritt herausfinden, welchen Ofen Sie überhaupt betreiben. Dies gelingt über das am Ofen angebrachte Typenschild. Auch aus der Betriebsanleitung des Ofens sollte dessen exakte Bezeichnung hervorgehen.

Wenn Sie nicht wissen, um welchen Ofen es sich handelt, können Sie Kontakt zum Schornsteinfeger aufnehmen. Dieser führt eine Abgasmessung durch und ermittelt den Schadstoffausstoß, sodass Sie erfahren, ob Ihr Kaminofen den Grenzwert überschreitet oder nicht.

Die Aufstellung des HKI finden Sie hier.

Ausnahme für historische Kaminöfen

Wenn Ihr Kaminofen vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurde, handelt es sich um einen historischen Kaminofen, der nicht ausgetauscht und auch nicht nachgerüstet werden muss. Voraussetzung für den weiteren Betrieb dieses Ofens ist jedoch, dass Sie gegenüber dem Schornsteinfeger beweisen können, dass es sich wirklich um einen historischen Ofen handelt.

Hinweise hierauf gegeben unter anderem das Typenschild des Ofens oder die Tatsache, dass das Haus vor dem Jahr 1950 gebaut wurde. Wenn ein Haus jünger ist, kann natürlich auch der Ofen nicht eher eingebaut worden sein.

Eine weitere Ausnahme gibt es für Wohnungen, bei denen die Versorgung mit Wärme ausschließlich über einen Kamin- oder Kachelofen erfolgt.