Start Ratgeber Alles rund um die Kaminofen-Abnahme durch den Schornsteinfeger

Alles rund um die Kaminofen-Abnahme durch den Schornsteinfeger

4228
0
Die Abnahme des Kaminofens ist Gesetz!

Die Abnahme ist Gesetz

„Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister, oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.“ So heißt es in § 82 der Musterbauordnung. Sie als Ofen-Betreiber sind demnach verpflichtet, einen neuen Kaminofen vor der Inbetriebnahme abnehmen zu lassen.

Satte Bußgelder für das Befeuern ohne Abnahme

Wer sich denkt „Ich spare mir die paar Euros für die Abnahme, die Anlage wird schon funktionieren“, riskiert damit satte Bußgelder von bis zu 5.000€ und eine sofortige Stilllegung. Ihr Schornsteinfeger ist zudem berechtigt, einen illegal betriebenen Kaminofen sofort stillzulegen.

Das kostet eine Abnahme

Bevor man dermaßen hohe Bußgelder riskiert, sollten die Kosten für die Abnahme einfach getragen werde – sie ist nämlich günstiger, als man denken mag. Die Preise variieren zwar von Stadt zu Stadt, liegen aber ungefähr zwischen 50 – 130 €. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger vorab nach einem Preis fragen.

Hauptaspekt: Sicherheit!

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme durch den Schornsteinfeger möchte man niemanden in Schwierigkeiten bringen. Es geht hierbei zentral um den Sicherheitsaspekt für Sie, Ihre Familie und Nachbarn.

Bereits durch kleine Fehler während des Aufbaus können lebensbedrohliche Situationen entstehen. Mal angenommen, das Verbindungsstück von Kaminofen und Rauchrohr ist nicht komplett abgedichtet. Die Folge wäre bereits kurz nach dem Anfeuern spürbar – starker und vor allem gesundheitsschädlicher Rauchaustritt.

Oder einer der häufigsten Fehler – mangelnde Kenntnisse in Sachen Brandschutz. Die Brandschutzvorschriften stellen viele Kaminofenbetreiber vor schwierige Entscheidungen. Die Vorschriften sind jedoch zwingend nötig, um für ausreichende Sicherheit zu sorgen. Diese Vorschriften können jedoch ohne Fachkenntnisse nur schwierig eingehalten werden. Aus diesem Grund ist auch der Einbau durch den Fachmann stets zu empfehlen.

Einer der Hauptpunkte für die Abnahme ist die Brandschutzsicherheit

Was beinhaltet die Brandschutzvorschrift?

Die Brandschutzvorschrift beinhaltet zahlreiche Richtlinien, wie und wo der Kaminofen aufgestellt werden darf bzw. sollte. Die Inhalte der Brandschutzvorschriften können in den einzelnen Bundesländern leicht voneinander abweichen. Im Allgemeinen beinhaltet sie zum Beispiel Regeln wie:

  • Feuerfeste Böden bzw. Holz o. Teppich nur mit Funkenschutzplatte
  • min. 20 cm zwischen Kaminofen-Rückseite und Wand
  • beidseitig min. 30 cm Platz zu Wänden, bei Seitenscheiben 65 cm
  • min. 20 cm zwischen dem Rauchrohranschluss und Decke

Ablauf einer Abnahme

  1. Schornsteinfeger vor und nach dem Kaminofen-Kauf kontaktieren und einen Abnahmetermin vereinbaren
  2. Nachweise in Form von Rechnungen vom Fachmann können für eine erfolgreiche Abnahme hilfreich sein
  3. Der Schornsteinfeger prüft die gesamte Anlage auf Passgenauigkeit, Kompatibilität der verbauten Komponenten und Einhaltung der Brandschutzvorschriften

Die häufigsten Mängel bei der Abnahme sind:

  1. Ofenrohre sind fehlerhaft/ undicht angeschlossen
  2. Der Schornstein ist nicht kompatibel mit dem neuen Ofen
  3. Gesetzliche Regelungen wie die BimSchV werden nicht eingehalten
  4. Kaminofen-Installation entspricht nicht den Brandschutzvorschriften

Im Großen und Ganzen

Sie sehen, im Großen und Ganzen ist die Abnahme des Kaminofens kein Hexenwerk. Wir empfehlen Ihnen, den Kaminofen fachgerecht verbauen zu lassen und alle Dokumente vom Kaminofen und Einbau für die Abnahme des Schornsteinfegers aufzubewahren. Dann sollte der erfolgreichen Abnahme nichts mehr im Wege stehen!