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Aachener Verordnung – Bundesimmissionsschutzverordnung

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Aachener Verordnung

Bei der Aachener Verordnung handelt es sich um die „Ordnungsbehördliche Verordnung über den Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Aachener Festbrennstoffverordnung – FBStVO)“. Diese Verordnung, die es bereits seit dem Jahr 2010 gibt, gilt jedoch nicht deutschlandweit, sondern – wie der Name vermuten lässt – nur für das Aachener Stadtgebiet.

Welche Öfen fallen unter die Aachener Verordnung?

Die Aachener Verordnung bezieht sich auf Öfen und Kamine, mit denen feste Brennstoffe verheizt werden. Als feste Brennstoffe zählen unter anderem Kohle und Holz.

Worin liegt der Unterschied zur 1. BImSchV?

Für Deutschland gibt es eine ähnliche Verordnung, und zwar die Bundes-Immissionsschutzgesetz Verordnung – kurz 1. BImSchV. Diese legt, wie die Aachener Verordnung, Grenzwerte fest, die durch das Beheizen eines Kamins oder Ofens nicht überschritten werden dürfen. Dies dient dem Schutz der Umwelt.

Die Stadt Aachen wich jedoch von den Werten, die in der Bundes-Immissionsschutzverordnung genannt werden, ab und legte strengere Regeln fest. Hierdurch soll nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch das Stadtklima nachhaltig verbessert werden.

Was regelt die Aachener Verordnung?

In der Aachener Verordnung, die zum 9. Oktober 2010 in Kraft trat, werden Grenzwerte für den Schadstoffausstoß festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.

Für Öfen, die vor Inkrafttreten der Aachener Verordnung bereits in Betrieb waren, galt Folgendes:

  • Geräte, die den Grenzwert überschritten, mussten ausgetauscht werden, und zwar bis zum 31. Dezember 2014.
  • Geräte, die den Grenzwert nicht überschritten, können weiterhin genutzt werden.

Kamine und Öfen, die seit dem 9. Oktober 2010 errichtet werden, müssen natürlich die in der Aachener Verordnung geregelten Grenzwerte ebenfalls einhalten.

Ob Ihr Ofenmodell die Grenzwerte erfüllt und welche Regelungen im Einzelnen gelten, darüber informiert die Stadt Aachen auf ihrer Website. Dort werden auch die Herstellerangaben zu den jeweiligen Grenzwerten eingebunden, sodass Sie auf einen Blick sehen können, ob Ihr Ofenmodell im Rahmen liegt oder nicht.

Wenn das Modell Ihres Herstellers nicht aufgezeichnet ist, können Sie des Weiteren einen Schornsteinfeger mit einer individuellen Messung beauftragen.