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DIN EN 13229

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Die DIN EN 13229

Damit ein Ofen sicher genutzt werden darf, muss er nach hohen Anforderungen geprüft werden. Die DIN-Norm 13229 richtet sich hierbei auf Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze und offene Kamine aus. Ehemals bekannt als DIN EN 18895 legt sie die Anforderungen an besagte Feuerstellen fest, an die sich der Ofenbetreiber strikt zu halten hat, sowohl bei der Installation als auch der Befeuerung.

Die DIN EN 13229 legt nicht nur Anforderungen an die Feuerstelle selbst, sondern auch an die Bebauung fest. Sie sagt aus, dass sich in den Aufstellräumen unbedingt genügend Luft und somit auch Sauerstoff befinden muss, damit der Einsatz optimal befeuert werden kann. Ein weiterer Hinweis richtet sich auf den Einbaubereich des Heizeinsatzes. Dieser sollte neben der Feuerbeständigkeit keine elektrischen Leitungen in der Wand aufweisen.

Sie definiert neben den Gegebenheiten des Aufstellungsortes die Befeuerungsart. Einsätze mit der DIN EN 13229 sind sowohl für den Zeitbrand als auch den Dauerbrand zulässig. Für was Ihre Feuerstelle nun geeignet ist, findet sich auf dem Typenschild wieder.

Feuerstelle eingebaut – was nun?

Die Feuerstelle mit zertifizierter DIN Norm ist nun eingebaut, doch dürfen Sie diese nun ohne weiteres Befeuern? Die Antwort ist – Nein! Bevor Sie eine neu installierte Feuerstelle zum ersten Mal anheizen dürfen, muss nicht nur die Feuerstelle, sondern zudem die Installation und das Gesamtbild von einem Schornsteinfeger abgenommen werden.

Schornsteinfeger prüft und reinigt einen Heizeinsatz nach DIN EN 13229

Hierbei wird er den vorschriftsmäßigen Einbau prüfen sowie alle baulichen Begebenheiten wie zum Beispiel die Abstände zu anliegenden Wänden, Decken oder sonstigen brennbaren Gegenständen. Außerdem wird er prüfen, ob das Heizvolumen des Ofens der Größe des Wohnraums / des Zimmers gerecht wird, sodass angenehm ohne überhitzen geheizt werden kann.

Der Feuerstättenbescheid

Ist Ihr neu installierter Heizeinsatz nun durch einen bevollmächtigten Schornsteinfeger geprüft und zum Befeuern freigegeben worden, wird Ihnen ein sog. Feuerstättenbescheid ausgestellt. Dieser gibt Auskunft darüber, ab wann eine Feuerstelle beheizt werden darf und welche Instandhaltungsarbeiten in Zukunft durchgeführt werden müssen.